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Einreisebestimmungen

Vorsicht bei der Wiedereinreise nach einem Urlaub in der Ukraine

Der Krieg in der Ukraine hat bereits viele Menschen zur Flucht gezwungen – sie verlassen das Land oft nur gerade mit dem, was sie tragen können: Rucksäcke, Koffer und ihre geliebten Haustiere auf dem Arm. 
Die Heimatvertriebenen, die mit ihren vierbeinigen Familienmitgliedern in die Schweiz flüchten, brauchen dringend Unterstützung. Aus diesem Grund wurde die Tierschutzkoalition zur Soforthilfe für Haustiere von Geflüchteten aus der Ukraine von VIER PFOTEN, der Stiftung für das Tier im Recht, der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz und der STVT (Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz) ins Leben gerufen und wird von weiteren Schweizer Tierschutzorganisationen unterstützt. Herzstück ist die digitale Hilfsplattform «SwissHelpForUkrainianPets.ch», wo alle wichtigen Informationen und hilfreichen Unterstützungsangebote zentral gebündelt werden. Hier wird sofort geholfen.

 

Die vorübergehenden Erleichterungen der Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen aus der Ukraine sind per 1. August 2023 aufgehoben. Ab diesem Datum gelten für Tiere wieder die üblichen Einfuhrbedingungen.

ACHTUNG: Auch bei einer Wiedereinreise nach einem Urlaub oder einigen Tagen in der Ukraine gelten die üblichen Vorschriften und das Tier kann nicht ohne die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen wieder zurück in die Schweiz. Die Bestimmungen gelten bei jedem Grenzübertritt - auch für Tiere, welche in der Schweiz gemeldet sind. Bitte wenden Sie sich vor einer geplanten Reise frühzeitig an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Personen, die mit einem Tier aus der Ukraine einreisen, finden die detaillierten Informationen zu den geltenden Bestimmungen unter: Online-Hilfe: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

 

 

Weitere Informationen:

Für Hilfe-Suchende

Sie sollten das Tier so schnell wie möglich beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen anmelden. Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden anschliessend darüber informiert, ob weitere Massnahmen nötig sind.

Schweizerisches Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Eine Tierarzt-Praxis zur medizinischen Versorgung finden Sie hier:

Um die Kommunikation zwischen Helfenden und Geflüchteten zu unterstützen, bietet die Allianz Versicherung eine kostenlose Dolmetscher-Hotline an (zwischen Deutsch, Ukrainisch und Russisch).

Dolmetscher-Hotline der Allianz

Für psychologische Hilfe können Sie sich an die Notfall-Seelsorge Schweiz wenden.

Das Tier soll so schnell wie möglich beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen angemeldet werden. Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden anschliessend darüber informiert, ob weitere Massnahmen nötig sind.

Schweizerisches Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Notieren Sie sich die Daten des Vorfalls sowie die Kontaktdaten des Tierhalters und kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Arzt in Ihrer Nähe.

Das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen, die ihre Halterinnen und Halter begleiten, wird als gering eingeschätzt, da ein grosser Teil der mitgenommenen Heimtiere gegen Tollwut geimpft ist oder keinen Kontakt zu Wildtieren hatte.

Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (Stiko Vet)

Bei Fragen zu Tieren mit Verhaltensproblemen können Sie sich an einen anerkannten Verhaltenstherapeuten wenden. Eine Übersicht von diplomierten Verhaltensmediziner finden Sie bei der Schweizerischen Tierärztlichen Vereinigung für Verhaltensmedizin.

 

Das Risiko einer Tollwuteinschleppung wird von Experten als gering eingeschätzt. Ein Grossteil der einreisenden Tiere aus der Ukraine ist bereits gegen Tollwut geimpft. Nach Berechnungen des Nationalen und WHO/OIE- Referenzlabors für Tollwut am Friedrich-Loeffler-Institut liegt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein ungeimpftes Haustier zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes in der Inkubationsphase befindet, bei etwa 1:300'000. Bei geimpften Hunden und Katzen ist die potentielle Gefahr des Ausbruchs der Tollwut noch geringer.
Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet)

Für Hilfe-Anbietende

Wenn es sich um verschlossene, nicht angebrauchte und nicht abgelaufene Tiernahrung handelt, dann können Sie diese gerne bei unserer Sammelstelle bei der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz in Kollbrunn abgeben. Tiermaterial können wir leider aus logistischen Gründen nicht entgegen nehmen. Kontaktieren Sie hierfür Ihr lokales Tierheim oder fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob allenfalls Tiermaterial-Spenden für Anbieter von privaten Unterkünften benötigt werden.

Sie können Ihr Tiermaterial auch auf dem digitalen Tiermaterial-Marktplatz der Susy Utzinger Stiftung anbieten.
 

Gerne können Sie über die jeweilige Website der der Partner-Organisationen von «SwissHelpForUkrainianPets.ch» an die von Ihnen gewünschte Organisation spenden.

Die effektivste Art der Unterstützung ist derzeit eine finanzielle Spende, mit der die am meisten benötigten Hilfsgüter an diejenigen geliefert werden können, die sie am dringendsten brauchen. Gerne können Sie über die jeweilige Website der Partner-Organisationen von «SwissHelpForUkrainianPets.ch» an die von Ihnen gewünschte Organisation spenden.

Die Website und alle unsere weitere Kommunikation hierzu kann gerne jederzeit digital geteilt werden. Vielen Dank für die Unterstützung! Gerne können Sie auch folgenden Flyer nutzen: