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Urteilsunfähigkeit kann jeden treffen – die VoBox AG berät umfassend

Wie stelle ich sicher, dass im Falle einer Urteilsunfähigkeit infolge Unfall (z.B. Schädel-Hirn-Trauma), Krankheit (z.B. Depression, Burn-out) oder Altersschwäche (z.B. Demenz) meine Interessen durch Menschen vertreten werden, die ich zuvor selbst bestimmt habe und denen ich vertraue?

Bild Vorsorgeauftrag

VORSORGEAUFTRAG


Das neue Erwachsenenschutzrecht ist seit Anfang 2013 in Kraft und bietet viele Verbesserungen für Menschen, die im Falle einer Urteilsunfähigkeit Vorkehrungen treffen möchten. Da eine Urteilsunfähigkeit nicht vorhersehbar ist, empfiehlt es sich für jede Person, die volljährig und handlungsfähig ist, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.

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Bild Original Dokumente

IHRE ORIGINAL-DOKUMENTE ZENTRAL UND SICHER AUFBEWAHREN

Ihre ORIGINAL-DOKUMENTE wie zum Beispiel Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament, Ehevertrag, Gesellschaftervertrag, usw. bewahren wir für Sie zentral und sicher auf. Bei Bedarf erfolgt der Abruf der benötigten Dokumente über unsere Notfall-Nummer. Wir sind 7 x 24 Stunden für Sie erreichbar. Die Dokumente liefern wir rasch und unkompliziert an den von Ihnen gewünschten Ort.

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Bild Patientenverfügung

PATIENTENVERFÜGUNG


Die Patientenverfügung regelt die medizinische Vorsorge. Darin wird festgelegt, wie man in bestimmten Notfallsituationen behandelt werden möchte, respektive was man auf gar keinen Fall will, beispielsweise in Bezug auf lebensverlängernde Massnahmen. Ebenfalls können darin Instruktionen zur Organentnahme enthalten sein.

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Testimonials

«Heute habe ich mit Freude die Existenz meines Vorsorgeauftrags dem Zivilstandsamt mitgeteilt.
Dieser Schritt markiert den vorläufigen Höhepunkt meiner Zusammenarbeit mit der vobox AG und fühlt sich sehr gut an.
Ich habe in den vergangenen Wochen viel gelernt. Besonders und positiv überraschend ist das Gefühl der Ermächtigung:
Ich kann diese Dinge selbst in die Hand nehmen und nach meinen Wünschen aktiv gestalten.
Die Beratung, Begleitung, und die Hinweise zur Korrektur von Unterlagen durch die Mitarbeitenden der vobox AG ist dabei von grossem Wert.
Da die vobox AG Fristen für die Einreichung von Unterlagen setzt, war ich innert weniger Wochen an meinem Ziel.» Andreas Geiger

„chapeau bas“ für Deine Firma - sehr kompetent und vertrauenswürdig - bin sehr froh, dass ich mit meiner Frau „endlich“ diese sehr wichtige „Sache“ durch Deine/Eure Hilfe „unter Dach und Fach“ bringen durfte. Mit herzlichen Grüssen, Moritz Aregger

«VoBox AG bietet nicht nur einen sinnvollen, sondern auch einen sehr praktischen Service. Mit der Kombination von Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Generalvollmacht werden für alle Beteiligten klare Verhältnisse geschaffen. Diese Dokumente geben Sicherheit im Umgang mit urteilsunfähigen Menschen, die uns nahe stehen. Zudem wird mit dem Aufbewahrungssystem und der damit verbundenen Notfallnummer ein schneller und unkomplizierter Zugriff auf die Dokumente möglich. Ich durfte einen tadellosen Service erfahren und kann VoBox AG bestens empfehlen.» Peter Beutler

«Verträge und Vorsorge, die man abgeschlossen hat, darf man nicht unbeachtet ablegen. Ein paar Jahre und plötzlich ist der damalige Vertrag nicht mehr konform mit dem aktuellen Gesetz – still und heimlich. Mit VoBox passiert das nicht. Bei gesetzlichen Änderungen werde ich als Kunde schriftlich informiert und erhalte Ergänzungen, die ich handschriftlich abschreibe und mit beigefügtem, frankiertem Rückantwortcouvert an VoBox AG zurücksende. So ein Superservice haut mich um. Besten Dank!» Christoph Küng

«Als familiengeführtes Unternehmen ist es sehr wichtig, auch in der Not abgesichert zu sein. Vielen herzlichen Dank für die sehr professionelle Unterstützung und Abwicklung. Es ist uns eine Freude, solch ein Unternehmen an unserer Seite zu wissen.» Rico Kunz

«Zum Besuch von René Bätschmann bei uns zuhause habe ich die ganze Familie und mehr zusammengetrommelt. Wir haben uns alle fachkundig und persönlich durch ihn zum Thema Vorsorgeauftrag beraten lassen und kamen einstimmig zum Entschluss, dass jeder von uns einen Vorsorgeauftrag sowie die Patientenverfügung durch VoBox machen lassen. Wir alle fühlen uns durch René mehr als gut aufgehoben und sehr persönlich betreut.» Pia Maria Schulze, M. Sc. Swiss-QUBE / Swisselan Devices GmbH

«Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung sollte eigentlich jeder machen. Bei VoBox AG haben meine Partnerin und ich endlich eine verlässliche und vertrauenswürdige, sympathische Stelle gefunden, wo wir dieses Thema regeln konnten und uns gut aufgehoben fühlen. Die einzigartige Dokumentenaufbewahlung ist der Hammer und eine Superlösung! Ich weiss lieder aus eigener Erfahrung, wie es ist, wenn man von einem unglücklichen Ereignis überrascht wird und weder etwas geregelt hat noch die nötigen Dokumente auffindbar sind. Jeder sollte VoBox kontaktieren!» Christoph Küng

«Meine Frau und ich haben mit René im Juni 2015 einen Vorsorgeauftrag besprochen und abgeschlossen. Es ist beruhigend, sich im Notfall in guten Händen zu wissen. Das Produkt ist toll und ich empfehle René mit bestem Gewissen als kompetenter und vertrauenswürdiger Gesprächspartner.»
Daniel Lisak, OXL AG

«René ist der Experte für das Thema Erwachsenenschutz und die Notfallbox eine geniale Sache. Wer in allen Fällen frei über sein Leben entscheiden will, sollte unbedingt mit René zusammensitzen.»
Jesper Olsen, Toweb GmbH

«Als Individualist und freiheitsliebender Mensch habe ich einen Vorsorgeauftrag bei VoBox AG eingerichtet. Die Abwicklung war denkbar einfach und sehr effizient, der Notfallordner eine geniale Sache. Ich kann es nur empfehlen. Eine rundum gute Sache!»
Pascal Andreas Freiedenreich, carbon-connect AG

Veranstaltungen

Info-Veranstaltung Lachen - Mittwoch, 10.04.2024

 Mittwoch, 10. April 2024
 Mobiliar Lachen, Sagenriet 3, 8853 Lachen

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Info-Veranstaltung Einsiedeln - Mittwoch, 17.04.2024

 Mittwoch, 17. April 2024
 Bären by Schefer, Am Klosterplatz, 8840 Einsiedeln

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Info-Veranstaltung Bäch - Mittwoch, 24.04.2024

 Mittwoch, 24. April 2024
 Vereins- und Kulturhaus, Seestr. 68, 8806 Bäch SZ

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Info-Veranstaltung Liestal - Mittwoch, 24.04.2024

 Mittwoch, 24. April 2024
 Schmid Beratungen • Businesscenter Liestal Spinnlerstrasse 2 / Raum 307 (3. Stock) • 4410 Liestal

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Info-Veranstaltung Lachen - Mittwoch, 24.04.2024

 Mittwoch, 24. April 2024
 Ref. Kirchgemeinde, Gartenstrasse 4, 8853 Lachen

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Info-Veranstaltung Liestal - Mittwoch, 29.05.2024

 Mittwoch, 29. Mai 2024
 Schmid Beratungen • Businesscenter Liestal Spinnlerstrasse 2 / Raum 307 (3. Stock) • 4410 Liestal

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Info-Veranstaltung Fehraltorf - Dienstag, 11.06.2024

 Dienstag, 11. Juni 2024
 Ev.-ref. Kirchgemeinde, Kirchgasse 4, Fehraltorf ZH

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Info-Veranstaltung Liestal - Mittwoch, 26.06.2024

 Mittwoch, 26. Juni 2024
 Schmid Beratungen • Businesscenter Liestal Spinnlerstrasse 2 / Raum 307 (3. Stock) • 4410 Liestal

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Info-Veranstaltung Pfäffikon - Donnerstag, 14.11.2024

 Donnerstag, 14. November 2024
 Ev.-ref. Kirchgemeinde Höfe, Hofstr. 2, Pfäffikon SZ

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News

05 Feb 2024

Der Fall Wicki

Die Sonntags-Zeitung hat am 20. Januar 2024 einen Bericht mit folgendem Titel verfasst: „Das entwürdigende KESB-Drama um den Olympiasieger“. Rückfragen und Abklärungen meinerseits haben folgendes ergeben:

  • Die Familie des Bob-Olympiasiegers Jean Wicki ist anscheinend seit Jahren zerstritten. Da die KESB an das Amtsgeheimnis gebunden ist, kann sie darüber auch keine weiteren Auskünfte erteilen. Was auch richtig ist.
  • Richtig und wichtig wäre es gewesen, dass Jean Wicki aufgrund des Streites innerhalb der Familie den Vorsorgeauftrag bezüglich den Beauftragten und Ersatzbeauftragten rechtzeitig abgeändert hätte. Mich wundert es sehr, dass ihn sein Anwalt darauf nicht aufmerksam gemacht hat.
  • Anscheinend (und wie es auch im Artikel steht) wurde der Vorsorgeauftrag nur beglaubigt und nicht beurkundet. War der Vorsorgeauftrag überhaupt formaljuristisch und inhaltlich richtig und den Umständen (Firmen und Liegenschaften) angepasst?

Ist das Verhalten der KESB in diesem Fall gerechtfertigt? Wieviel Schuld trägt die Familie, dass es soweit kommen musste? Vieles ist unklar und wird sicherlich nie aufgeklärt.

Mein Fazit aus diesem Fall: Einmal erstellte Dokumente müssen immer wieder überprüft und den Verhältnissen angepasst werden. Mit unserem Dokumenten- und Notfallservice können wir schnell und kompetent darauf reagieren.

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05 Feb 2024

Der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung

Es geschieht zwar nicht jeden Tag – aber ab und zu schon: Man benötigt eine Bestätigung dafür, dass die Kopie eines Dokuments dem Original entspricht. Oder man benötigt eine amtliche Bestätigung dafür, dass man ein bestimmtes Dokument selbst unterschrieben hat. 

Für beides gibt es die Beglaubigung: Bei der Beglaubigung einer Kopie wird bestätigt, dass sie mit dem Original übereinstimmt. Bei der Beglaubigung der Unterschrift wird bestätigt, dass sie tatsächlich von demjenigen stammt, der das behauptet.

Ein Notar kann beide Arten der Beglaubigung vornehmen. Man spricht in diesem Fall von einer öffentlichen Beglaubigung.

Von der Beglaubigung zu unterscheiden ist die Beurkundung durch einen Notar, wie sie zum Beispiel bei einem Grundstückskaufvertrag oder einem Ehe- und Erbvertrag erforderlich ist. Hier wird die Originalurkunde den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen in Gegenwart des Notars eigenhändig unterschrieben. Hier spricht man von einer öffentlichen Beurkundung.

Wir hoffen, dass diesbezüglich nun alle Unklarheiten beseitigt sind. Wenn nicht – dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

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Unser Service

Das neue Erwachsenenschutzrecht ist seit Anfang 2013 in Kraft und bietet viele Verbesserungen für Menschen, die im Falle einer Urteilsunfähigkeit Vorkehrungen treffen möchten. Durch die Ausgestaltung eines Vorsorgeauftrages kann eine massgeschneiderte Lösung getroffen werden. Im Gegensatz zum Testament ist der Vorsorgeauftrag nicht auf den Tod ausgerichtet, sondern auf eine Lebensphase, in welcher man durch eine eintretende Urteilsunfähigkeit nicht mehr selber entscheiden kann.

Da eine Urteilsunfähigkeit nicht vorhersehbar ist, empfiehlt es sich für jede Person, die volljährig und handlungsfähig ist, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.

Vorsorgeauftrag

Die Erstellung eines Vorsorgeauftrages unterliegt strengen Auflagen aus formalrechtlicher und inhaltlicher Sicht. Wir sorgen dafür, dass diese Anforderungen erfüllt sind und Sie im Eintretens Fall keine bösen Überraschungen erfahren. Ein nicht korrekt erstellter Vorsorgeauftrag kann dazu führen, dass dieser durch die staatlichen Institutionen (KESB) nicht anerkannt wird.

Patientenverfügung

Bei der Patientenverfügung empfiehlt es sich, diese alle drei Jahre zu erneuern, damit sie immer auf Ihre aktuelle Lebenssituation angepasst ist. So können Sie Diskussionen zwischen dem medizinischen Personal und Ihren Angehörigen vermeiden, da jederzeit Ihr aktueller Wille dokumentiert ist.

Dokumentenaufbewahrung

Wissen Ihre Angehörigen immer, wo Sie Ihre wichtigen Dokumente wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament, Aktionärsbindungsvertrag usw. aufbewahren?
Wir lösen Ihnen dieses Problem mit einer sicheren und zentralen Aufbewahrung Ihrer Dokumente sowohl physisch wie auch digital. Über unsere Notfallnummer stellen wir sicher, dass die benötigten Dokumente innert nützlicher Frist an der geforderten Stelle (Spital, KESB, Willensvollstrecker, usw.) vorliegen.

Notfallkarte

Damit im Eintrittsfall ersichtlich ist, wo Sie Ihre Dokumente aufbewahren, erhalten Sie von uns eine Notfallkarte. Auf dieser ist sowohl der Code für die jederzeitige digitale Verfügbarkeit Ihrer Dokumente wie auch die Notfallnummer aufgeführt, damit die Orginaldokumente abgerufen werden können.

 

VoBox AG – Ihr professioneller Partner für Fragen rund um das Thema «Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung» sowie das physische und digitale Management Ihrer Dokumente.

 

 

VERANTWORTUNG FÜR DIE ZUKUNFT
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz führen ein selbstbestimmtes Leben ohne staatliche Eingriffe.

SICHERHEIT FÜR DEN ERNSTFALL
Da eine Urteilsunfähigkeit nicht vorhersehbar ist, empfiehlt es sich für jede Person, die volljährig und handlungsfähig ist, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.

IHRE ORIGINAL-DOKUMENTE ZENTRAL UND SICHER AUFBEWAHREN
Bewahren Sie sämtliche wichtigen Original-Dokumente zentral und sicher auf. Der Abruf erfolgt im Bedarfsfall sicher und bequem über eine Notfallnummer.

Kugelschreiber
Safe

Absolute
Datensicherheit

Ordner

Aufbewahrung

Schlüssel

Jederzeit für Sie
Verfügbar

Frau

Weitergabe an
Fachpersonal

Dokument

Testament

 

Unverbindlich informieren

Gerne beraten wir Sie telefonisch sowie schriftlich rund um das Thema Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Notfallordner, elektronische Dokumente und bezüglich des Vorgehens im Ernstfall.