Infoplattform für Brandschutz

Frei stehender Einstellraum bis 150 m2

Ihr Einstellraum gilt als Nebenbaute.

Brandschutzabstände

Innerhalb eines Grundstücks sind zwischen Nebenbauten und anderen Gebäuden und Anlagen keine Brandschutzabstände vorgeschrieben.

Gegenüber Gebäuden, Nebenbauten und Anlagen auf fremden Grundstücken müssen Nebenbauten einen Brandschutzabstand von 4 m einhalten.

Mehrere Nebenbauten sind untereinander von Brandschutzabständen befreit, sofern die zusammenhängende Arealfläche 150 m² nicht übersteigt.

Werden mit einem Nebenbau zwei andere Gebäude verbunden, müssen Brandabschnitte gebildet werden.

Beispiele von Grundstücken mit Nebenbauten

  • Keine Brandschutzabstände zwischen mehreren Nebenbauten (Arealflächen bis 150 m²)

  • Bildung von Brandabschnitten, wenn Gebäude verbunden werden

Tragwerke und Brandabschnitte

Bei Nebenbauten gibt es keine Anforderungen an Tragwerke und Brandabschnitte.

Flucht- und Rettungswege

Die maximale Fluchtweglänge zu einem Ausgang ins Freie beträgt 35 m.

Türen ins Freie müssen nicht in Fluchtrichtung öffnen. Ihre Durchgangsbreite muss mindestens 90 cm betragen.

Gebäudehülle

Die Baustoffe der Gebäudehülle, inklusive der Bedachung, müssen mindestens der Kategorie RF3 (cr) entsprechen.

Gebäudeausbau

In Innenräumen, also für Wände, Decken, Stützen, Dämmschichten oder Treppen und Podeste, gilt die Mindestanforderung RF3.

Baustoffe mit kritischem Verhalten (cr)

Baustoffe mit kritischen Verhalten dürfen im Innern ohne Abdeckung verwendet werden für:

  • Bodenbeläge
  • Kabel und zugehörige Elektrorohre
  • reaktive Brandschutzbeschichtungen
  • feuerwiderstandsfähige Fugen und Abschottungen
  • Beschichtungen wie Anstriche, Wandbekleidungen, Furniere, deren Materialstärke maximal 1,5 mm beträgt
  • Dämmschutzschichten (z. B. Winddichtungen, Trennschichten), Dampfbremsen, Kaschierungen von Wärmedämmschichten
  • Ummantelungen von Rohrdämmungen 0,6 mm (ausgenommen sind vertikale Fluchtwege)

In allen anderen Fällen müssen Baustoffe mit kritischem Verhalten (cr) raumseitig vollflächig abgedeckt werden.

Die minimal geforderte Materialstärke hängt vom Baustoff der Abdeckung ab:

  • Kategorie RF1: 0,5 mm
  • Kategorie RF2: 3 mm
  • Kategorie RF3: 5 mm

Feuerlöscher, Blitzschutz &Co. 

In Nebenbauten sind keine technischen Brandschutzmassnahmen wie Feuerlöscher oder Blitzschutzsysteme gefordert.

Qualitätssicherung

Nebenbauten gehören in die Qualitätssicherungsstufe (QSS) 1.

Bei QSS 1 übernimmt in der Regel der Gesamtleiter die Aufgaben des QS-Verantwortlichen Brandschutz. Der Aufwand für die Qualitätssicherung ist gering.

Brandschutzpläne müssen nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde erstellt werden.

Die Übereinstimmungserklärung ist vom QS-Verantwortlichen zu unterzeichnen.

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