Elektro-fachkraft Theorie

Elektro-fachkraft Theorie

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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Theorie

Neben dem Anschluss der Elektrogeräte werden bei der Küchenmontage häufig noch weitere Arbeiten fällig, wie der Anschluss von Steckdosen und Lampen oder auch Motoren. Solche gleichartigen, sich wiederholenden elektrotechnischen Tätigkeiten können mit einer Zusatzqualifikation auch von Nicht-Elektrikern erledigt werden. Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten können definierte elektrotechnische Arbeiten von den Küchenmonteuren selbst eigenverantwortlich durchgeführt werden.

Damit der Anreiseaufwand für Ihre Mitarbeiter minimiert wird, stehen eine Vielzahl an Terminen und Trainingsorten zur Auswahl. Die Theorieausbildung ist sogar von zu Hause oder aus dem Betrieb möglich, da Termine im Virtual Classroom zur Verfügung stehen.

Inhalte


  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren, Prüfung der Schutzmaßnahmen
  • Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Anlagen
  • Grundlagen „Erste Hilfe“
  • Fach- und Führungsverantwortung
  • Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
  • Abschlussprüfung

1.370,- €

zzgl. MwSt.

  • Trainer: Erfahrene Fachdozenten vom TÜV Rheinland
  • Dauer: 5 Tage
  • Termine & Orte: siehe Auswahl im Buchungsformular
Nutzen
  • Erhöhung Ihres Leistungsangebots und Vergrößerung der Servicequalität Ihres Unternehmens
  • Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik und des elektrischen Stroms kennen. Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung sind dabei ein wesentlicher Schwerpunkt
  • Sie können mit der erlernten Sachkunde zusätzliche Aufgaben erfüllen, die bis dahin nur Elektrofachkräften vorbehalten waren
  • Mittels praktischer Übungen lernen Sie, wie Sie sicherheitsgerecht und normenkonform an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen arbeiten
Voraussetzungen
  • Der praktische und theoretische Teil des Seminars zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist erforderlich, um den Richtlinien der DGUV zu entsprechen. Nach der Ausbildung muss eine Einweisung im Betrieb durch eine Fachkraft erfolgen. Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.
Wichtige Hinweise
  • Nach der theoretischen Ausbildung muss eine praktische Ausbildung erfolgen
  • Aus DGUV Grundsatz 303-001:Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können. Es ist jedoch erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft die Fachverantwortung wahrnimmt
  • Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit

Ansprechpartner

Antonia Brandes
Personalentwicklung / Trainingsmanagement GARANT Akademie
Tel.: +49 (0) 5242 409-164
a.brandes@garant-gruppe.de

Anne-Christine Büteröwe
Personalentwicklung / Trainingsmanagement GARANT Akademie
Tel.: +49 (0) 5242 409-230
ac.bueteroewe@garant-gruppe.de

Thomas Semme
Personalentwicklung / Trainingsmanagement GARANT Akademie
Tel.: +49 (0) 5242 409-258
t.semme@garant-gruppe.de

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