Möbel-fachkraft Sanitär

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Mehr zum TÜV-Training

Möbelfachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Modul Sanitär

Möbel- und Küchenmonteure übernehmen nicht nur den Transport der bestellten Möbel zum Kunden, sondern sorgen darüber hinaus auch für die fachgerechte Aufstellung und Montage bis hin zum Anschluss der Elektrogeräte und Sanitäreinrichtungen.

Mit dem Training zur „Möbelfachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ sind Sie mit Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand. In dieser Weiterbildung qualifizieren Sie sich innerhalb von drei Modulen für die Bereiche Elektrotechnik, Sanitärtechnik und Befestigungstechnik und können dies werbewirksam mit einem TÜV-Zertifikat belegen.

Der Gesamtlehrgang zur Möbelfachkraft für festgelegte Tätigkeiten dauert fünf Tage.
Die Module können einzeln gebucht werden. Damit der Anreiseaufwand für Ihre Mitarbeiter minimiert wird, stehen eine Vielzahl an Terminen und Trainingsorten zur Auswahl.

Inhalte


  • Technische Regeln Trinkwasserinstallation DIN EN 806; DIN EN 1717
  • Technische Regeln Abwasserinstallation DIN EN 12056
  • Schallschutz nach DIN 4109; VDI 4100
  • Abluftanlagen in Küchen nach FeuVO
  • Praktische Übungen: Montage von Küchenarmaturen und Ablaufgarnituren
  • Abschlussprüfung

695,- €

zzgl. MwSt.

  • Trainer: Erfahrene Fachdozenten vom TÜV Rheinland
  • Termine & Orte: siehe Auswahl im Buchungsformular
Nutzen
  • Erhöhung Ihres Leistungsangebots und Vergrößerung der Servicequalität Ihres Unternehmens
  • Sie erwerben in diesem Modul umfassende Kenntnisse zur Ausführung festgelegter Arbeiten in den Bereichen Trink- und Abwasser / Abluft / Schallschutz, entsprechend den Vorgaben einer Arbeitsanweisung und nach den anerkannten Regeln der Technik
Zielgruppe
  • Geeignet für Mitarbeiter in Möbelhäusern, Küchenstudios, Möbel- und Küchenmontageunternehmen, Umzugsunternehmen, Speditionen und Tischlereien
Voraussetzungen
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Erfahrung in einer gleichwertigen beruflichen Tätigkeit von mind. vier Jahren
Hinweise
  • Sie erhalten nach der bestandenen Abschlussprüfung ein TÜV-Zertifikat
  • Für die theoretische Prüfung und die praktischen Übungen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift notwendig
  • Auszug DGUV Grundsatz 303-001 für EffT: „Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können.“ Der Unternehmer hat die Fach- und Führungsverantwortung. Kann er diese nicht wahrnehmen bzw. auf Grund fehlender Kenntnisse nicht übernehmen, so ist diese einer verantwortlichen Elektrofachkraft zu übertragen
  • Bei Altgeräten ist zuvor eine ordnungsgemäße Überprüfung entsprechend der DGUV-Vorschrift 3 und der DIN VDE 0701 von einer Elektrofachkraft erforderlich

Ansprechpartner

Antonia Brandes
Personalentwicklung / Trainingsmanagement GARANT Akademie
Tel.: +49 (0) 5242 409-164
a.brandes@garant-gruppe.de

Anne-Christine Büteröwe
Personalentwicklung / Trainingsmanagement GARANT Akademie
Tel.: +49 (0) 5242 409-230
ac.bueteroewe@garant-gruppe.de

Thomas Semme
Personalentwicklung / Trainingsmanagement GARANT Akademie
Tel.: +49 (0) 5242 409-258
t.semme@garant-gruppe.de

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