Wir brauchen klares Transportverbot in Drittstaaten

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zieht Veterinärbescheinigungen für Exporte in Drittstaaten zurück

28.10.2022

Hamburg, 28. Oktober 2022 – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in einer Pressemeldung verkündet, dass weitere Veterinärbescheinigungen für Exporte in Drittstaaten mit Wirkung zum 01. Juli 2023 zurückgezogen werden. Dies solle Tiertransporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU deutlich einschränken.  Dazu kommentiert Ina Müller-Arnke, Expertin für Tiere in der Landwirtschaft bei VIER PFOTEN:

"Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft will Tiertransporte aus Deutschland deutlich einschränken. Dies soll durch das Zurückziehen von Veterinärbescheinigungen für Exporte lebender Rinder, Schafe und Ziegen zur Zucht in Drittstaaten gelingen. Zugleich soll stattdessen verstärkt auf den Export von Zuchtsamen gesetzt werden. VIER PFOTEN begrüßt dieses wichtige Zeichen Richtung Europa. Dennoch bleibt es hier lediglich bei einer Signalwirkung: 

Tiere können trotz entzogener Bescheinigung durch das Bundesministerium weiter in Länder außerhalb der EU exportiert werden: Ein Entzug der Veterinärzertifikate ist nicht mit einem Exportverbot gleichzusetzen. Ist ein Drittland an lebenden Tieren oder tierischen Erzeugnissen interessiert, ist eine zwischen dem BMEL und dem Drittland abgestimmte Veterinärbescheinigung nicht zwingend erforderlich. Veterinärbescheinigungen können den Handelsbeteiligten auch unmittelbar durch Drittstaaten zur Verfügung gestellt oder zwischen den Handelspartnern direkt vereinbart werden. Auch hält sich das Ministerium bedeckt, welche Drittstaaten genau die Entziehung der Veterinärzertifikate betrifft. Klar ist: Nicht alle Drittstaaten sind betroffen.

Warum Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hier nicht seinen vollen Handlungsspielraum ausnutzt und ein bundesweites Verbot für alle Drittländer außerhalb der EU verhängt ist schlicht nicht nachvollziehbar. Er hat schließlich alle Mittel dazu, wie mehrere Rechtsgutachten belegen: Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages weist auf die Möglichkeit hin, dass nach Artikel 10 der Ausfuhrverordnung 2015/479 die Einführung oder Anwendung mengenmäßiger Ausfuhrbeschränkungen durch die Mitgliedstaaten zulässig ist. Als Gründe reichen hier die öffentliche Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen. Ausfuhrbeschränkungen können insoweit auf Artikel 10 dieser Ausfuhrverordnung gestützt werden, wenn Mindeststandards des Tierschutzes (z.B. die Haltung oder Schlachtung betreffend) in Drittstaaten nicht eingehalten werden. Im Gutachten wird als Beispiel das Verbot der Ausfuhr von Tieren zum Zwecke der betäubungslosen Schlachtung genannt. Auch bei Zuchttieren ist klar, dass diese und deren Kälber in den betreffenden Drittstaaten früher oder später betäubungslos geschlachtet werden. Bislang gibt es keinerlei Hinweise, die das Gegenteil belegen. Aber auch zwei weitere Gutachten belegen, dass ein bundesweites Verbot rechtlich möglich ist.

Das Bundesministerium muss endlich handeln, indem es ein solches Verbot auf den Weg bringt und eine Vorreiterrolle für andere EU-Mitgliedstaaten einnehmen. Nur so wird ein EU-weites Verbot real: wenn möglichst viele Mitgliedstaaten voranschreiten.

Tiertransporte verursachen oft massive Tierschutzprobleme durch zu lange Transportzeiten und sehr schlechte Transportbedingungen. Eng zusammengepfercht stehen die Tiere tage- oder sogar wochenlang in den LKW und auf alten, rostigen Transportschiffen, denn häufig ist bei den Exporten ein Transport per Schiff zwischengeschaltet. Sie leiden unter enormer Hitze oder Kälte, Durst, Hunger, Stress und Angst. Viele Tiere brechen zusammen, verletzen sich schwer oder sterben auf dem Transport oder an den Folgen noch Tage danach. Tiertransporte in weit entfernte Länder außerhalb der EU sind besonders grausam. Zwar werden aus Deutschland offiziell wenig Schlachttiere in Drittstaaten exportiert. Allerdings werden viele schwangere Rinder als Zuchttiere deklariert in weit entfernte Länder wie Algerien, Eritrea, Iran, Libyen, Marokko oder Usbekistan transportiert – mit dem angeblichen Ziel, im importierenden Land lokale Zuchtpopulationen aufzubauen. Doch der angekündigte Aufbau von Zuchtpopulationen in den Zielländern, mit dem diese Lebendtierexporte begründet werden, erfolgt in der Regel nicht. Die Tiere werden stattdessen nach der Geburt ihres Kalbes ausgemolken und auf grausame Weise getötet. Ein umfangreiches bundes- und EU-weites Transportverbot in Drittländer ist zwingend notwendig.“

Ina Müller-Arnke, Expertin für Tiere in der Landwirtschaft bei VIER PFOTEN

Oliver Windhorst

Pressesprecher für Tiere in der Landwirtschaft

presse-d@vier-pfoten.org

+49 151 183 515 30

VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Lübecker Straße 128, 22087 Hamburg

VIER PFOTEN ist die weltweite Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Leiden aufdeckt, Tiere in Not rettet und sie schützt. Gegründet 1988 in Wien von Heli Dungler und Freunden, setzt sich die Organisation für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Empathie und Verständnis begegnen. Die nachhaltigen Kampagnen und Projekte von VIER PFOTEN konzentrieren sich auf Haustiere wie streunende Hunde und Katzen, Nutztiere und Wildtiere - wie Bären, Großkatzen und Orang-Utans - in unangemessener Haltung sowie in Katastrophen- und Konfliktgebieten. Mit Büros in Australien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Kosovo, den Niederlanden, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, Großbritannien, den USA und Vietnam sowie Auffangstationen für gerettete Tiere in elf Ländern bietet VIER PFOTEN schnelle Hilfe und langfristige Lösungen. 

www.vier-pfoten.de

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