RUMBA: Bundesrat genehmigt Konzept für Klimakompensation der Bundesverwaltung

Bern, 11.03.2022 - Der Bundesrat will die Umweltbelastung der Bundesverwaltung stark reduzieren. Bis 2030 soll die Bundesverwaltung vollständig klimaneutral sein. Erreichen will er dies mit dem 2019 verabschiedeten «Klimapaket Bundesverwaltung» und dem «Aktionsplan Flugreisen». Diese beinhalten breitgefächerte Massnahmen. Die verbleibenden Emissionen werden durch Emissionsverminderungen aus Klimaschutzprojekten im Ausland kompensiert. Am 11. März hat der Bundesrat das Konzept für die Finanzierung und Umsetzung der Klimakompensation genehmigt.

Um die Emissionen der Bundesverwaltung zu senken, hat der Bundesrat 2019 das «Klimapaket Bundesverwaltung» verabschiedet. Unter diesem soll die Verwaltung ihre Treibhausgasemissionen im Inland bis 2030 um 50% gegenüber dem Ausgangsjahr 2006 reduzieren, das VBS um mindestens 40% gegenüber 2001. Die verbleibenden Emissionen sollen über die Jahre 2021 bis 2030 mit Klimaschutzprojekten im Ausland kompensiert werden. An seiner Sitzung vom 11. März hat der Bundesrat das Konzept für die Finanzierung und Umsetzung der Klimaschutzprojekte genehmigt.

Leitlinien für die Klimakompensation

Für die Kompensation müssen unter dem Pariser Übereinkommen anerkannte Emissionsverminderungen im Ausland eingesetzt werden, die höchsten Standards genügen und einen zusätzlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Diese hohen Qualitätsanforderungen gelten bereits heute für die freiwillige Klimakompensation der Bundesverwaltung. Der Bundesrat hat das BAFU mit der zentralen Beschaffung dieser Emissionsverminderungen beauftragt. Die Kosten tragen die kompensierenden Ämter. Zwischen 2021 und 2030 müssen schätzungsweise maximal 2,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente kompensiert werden.

Klimaschutzabkommen als Grundlage

Der Bundesrat hat das BAFU ermächtigt, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen mit der Projektumsetzung zu beauftragen. Für die Projekte wurde ein Kostendach von 37,7 Millionen Franken bis 2030 gesprochen, die innerhalb der bestehenden Budgets bestritten werden. Für die Projekte kann die Schweiz auf die Klimaschutzabkommen zurückgreifen, die sie bereits mit Peru, Ghana, Senegal, Georgien, Vanuatu und Dominica unterzeichnet hat. Das Entwicklungsprogramm verfügt über ein Portfolio an Projekten in Ghana, Peru und Vanuatu, was eine effiziente Umsetzung erlaubt.  

Kompensationspflicht des VBS wird über Klimapaket abgewickelt

Unter dem bis 2024 gültigen, teilrevidierten CO2-Gesetz, ist das VBS als Treibstoffimporteur der Bundesverwaltung zur CO2-Kompensation verpflichtet. Ein Teil der Treibstoffemissionen darf mit Klimaschutzprojekten im Ausland kompensiert werden. Diese Kompensation darf nicht an das Klimaziel der Bundesverwaltung angerechnet werden. Für Klimaschutzprojekte im Ausland kann das VBS künftig auf das Projektportfolio des Entwicklungsprogramms zurückgreifen.


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Andrea Burkhardt, Chefin der Abteilung Klima, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 462 64 94



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