Erscheinung:12.05.2021, Stand:geändert am 23.06.2021 | Geschäftszeichen BA 51-FR 1201-2017/0004 | Thema Inhaberkontrolle Konsultation 05/2021: Inhaberkontrollverordnung
Entwurf der dritten Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung (BA)
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei stelle ich Ihnen meinen Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung zur Konsultation.
Mit Beginn des Jahres 2016 hat das neue Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) das bisherige gleichnamige Gesetz abgelöst. Die Inhaberkontrollverordnung ist die letzte der auf der Grundlage des VAG erlassenen Verordnungen, die noch nicht an die neue Fassung des VAG angepasst worden ist. Daher sind alle Verweise auf das VAG derzeit noch unrichtig und müssen angepasst werden, so auch in der Langbezeichnung der Verordnung selbst.
Ferner haben die drei Europäischen Aufsichtsbehörden, EBA, ESMA und EIOPA im Dezember 2016 neue „Gemeinsame Leitlinien zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Finanzsektor“ veröffentlicht. Zur einheitlichen Durchführung der Inhaberkontrollverfahren im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die Einhaltung dieser Leitlinien notwendig. Die neuen Leitlinien enthalten u.a. eine überarbeitete Liste von Informationen, die für die Beurteilung des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung erforderlich sind.
Schließlich sind auch Änderungen von KWG und VAG durch das Risikoreduzierungsgesetz vom 09.12.2020 zu berücksichtigen.
Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 05/2021, BA 51-FR 1201-2017/0004) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 05/2021)
schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat BA 51,
oder
- per E-Mail an Konsultation-05-21@bafin.de
bis zum 11.06.2021 zukommen zu lassen.
Die Konsultation soll ausschließlich im schriftlichen Verfahren erfolgen; eine mündliche Anhörung soll nicht stattfinden.
Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie mir dies bitte mit.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Sporenberg