9.6.2021 Verlängerung Überbrückungshilfe III

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Update für meine Seminarteilnehmer - Stand: 09.06.2021:

Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus.

Die Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten.

Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.

Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III ist.

ACHTUNG:

Bitte beachten Sie vor allen Anfragen an mich: Wie Sie sich gewiss vorstellen können, erreichen mich derzeit eine Vielzahl vergleichbarer Anfragen, die mich derzeit oft bis spät in die Nacht wach halten, um alle Anfragen zu beantworten.

Ich bitte daher um Verständnis, dass ich vorab darauf hinweisen möchte, dass es sich bei rechtlichen Auskünften im Einzelfall um eine kostenpflichtige Beratungsleistung handelt, für die ich pauschal mind. 150 € zuzüglich Umsatzsteuer berechne. Betrachten Sie es bitte als eine Art Selbstschutzgebühr.

Disclaimer:

Feedback und Anmerkungen, Ergänzungen und Richtigstellungen gerne an mich.

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