Fünf Neue auf einen Schlag

Mittelstandskanzleien bekommen eigenen Platz auf E.on-Panel

Der E.on-Rechtsbereich hat ein neues, deutlich größeres Panel aufgesetzt. Insgesamt elf Plätze waren zu vergeben. Völlig neu ist ein zweites Full-Service-Panel, bei dem der Rechtsbereich bewusst Mittelstandskanzleien in die Auswahl nimmt. Auch die Anzahl der Kanzleien für Energiethemen wächst – und ein Big-Four-Rechtsarm bekommt seine Chance.

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Das Panel umfasst die Gebiete ‚Full Service Global‘, ‚Full Service Deutschland‘, ‚Energie‘ und ‚IP‘. Mit der Ausweitung von sieben auf elf Kanzleien will Rechtsbereichsleiter Dr. Christoph Radke die Auswahlmöglichkeiten seiner Inhouse-Mannschaft insgesamt vergrößern.  

Christoph Radke

Vor allem die Bedarfe der E.on-Tochtergesellschaften soll die neue Auswahl besser abdecken. Sie hatten früher eher außerhalb des Konzern-Panels Rechtsdienstleistungen eingekauft. Durch die Neustrukturierung sollen die Rechtsbereiche der regionalen Tochtergesellschaften stärker eingebunden werden. Die Entscheidung für ein Deutschland-Panel, also eine Abteilung mit deutschen Mittelstandskanzleien mit Full-Service-Angebot, soll dabei helfen. Für dieses Segment haben sich die Kanzleien GvW Graf von Westphalen und Orth Kluth durchgesetzt.

„Vor allem für rein deutsche Mandate möchten wir zukünftig vermehrt auf mittelständisch organisierte Kanzleien zurückgreifen. Hierfür benötigen wir keine internationalen Großkanzleien“, sagte Radke gegenüber JUVE. „Im deutschen Markt gibt es Kanzleien wie GvW Graf von Westphalen und Orth Kluth, die modern organisiert sind und qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen erbringen.“

Mehr Wettbewerb

Die Entscheidung für ein größeres Panel soll zudem für mehr Wettbewerb zwischen den Panel-Kanzleien sorgen – auch über die einzelnen Bereiche hinweg. Es könne sein, dass bei der Mandatsvergabe auch einmal eine Kanzlei aus dem Bereich ‚globaler Full Service‘ mit einer Kanzlei aus dem Bereich ‚regionaler Full Service‘ konkurriert, sagte Radke.

Im Bereich globaler Full Service bleibt E.on seiner Auswahl treu: Mit Luther steht dort eine weitere Kanzlei zur Verfügung, deren Stundensätze eher mit den mittelständischen E.on-Beratern als mit Linklaters oder White & Case zu vergleichen sind, die ebenfalls ihren Platz auf dem globalen Full-Service-Panel verteidigen konnten. Beide waren zuletzt mehrfach für Transaktionsprojekte mandatiert: White & Case begleitete E.on bei einem Joint Venture mit Igneo, Linklaters stand dem Energiekonzern bei der Übernahme des Solaranbieters Klarsolar zur Seite. Auch bei der kartellrechtlichen Verteidigung der sogenannten Rheinlandkooperation zwischen der E.on-Tochter Westenergie mit dem Kölner Versorger RheinEnergie setzte der Konzern auf Linklaters.

Ein Überraschungssieger und mehr Energiespezialisten

Das globale Full-Service-Panel wächst um einen Überraschungskandidaten: PricewaterhouseCoopers Legal. Für Radke und die für den Auswahlprozess Verantwortlichen Dr. Niklas Rahlmeyer und Stefan Männich knüpfen sich an die Aufnahme von PwC Legal viele Vorteile: „Die Idee ist, durch PwC Legal etwa das Thema Legal Tech im Inhouse-Alltag mit anderen Augen zu sehen. Außerdem geht es darum, den MDP-Ansatz, alles aus einer Hand zu leisten, bei entsprechenden Mandaten zu nutzen“, erklärte Radke.

Mehr Auswahlmöglichkeiten bietet seit Jahresbeginn auch das Panel der Energiespezialisten, auf dem mit Leitfeld und Schulz Noack Bärwinkel gleich zwei neue Plätze besetzt wurden. Schulz Noack ist seit langer Zeit für E.on-Töchter im Bereich Netzregulierung tätig. Leitfeld ergänzt das bestehende Boutique-Angebot rund um Rosin Büdenbender und Höch & Partner. Die Erweiterung ist einem gestiegenen Bedarf geschuldet, ausgelöst insbesondere durch Energiekrise und Energiewende. Rosin Büdenbender hatte zuletzt auch kleinere M&A-Mandate von E.on-Tochtergesellschaften erhalten.

Neue Kandidatin für IP-Themen

Nicht um Auswahlmöglichkeiten geht es auf dem IP-Panel. Bis vor einigen Jahren deckte E.on seine IP-Beratungsbedarfe noch im Rahmen des Full-Service-Panels mit Baker McKenzie ab. Seit 2021 arbeitet der Konzern mit einer deutschen Ankerkanzlei zusammen, die für die IP-Themen des Unternehmens in zwölf Ländern mit Korrespondenzkanzleien kooperiert. Der Beratungsbedarf rund um Fragen des geistigen Eigentums ist bei dem Konzern zuletzt gestiegen.

Auf dem neuen E.on-Panel ersetzt Lubberger Lement die 2021 ernannte Kanzlei Aristos IP. Die heutige Aristos gehörte zu Beginn des alten Panels noch zur Frankfurter IP-Boutique Best, die sich kurz darauf trennte. Ebenfalls nicht mehr dabei ist BMH Bräutigam, die in der Vergangenheit für Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes mandatiert worden war.

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