Abrechnung Honorar Verordnung Beratung Letzte Änderung: 08.01.2024, 14:20 Uhr

Morbiditätsstatistik

Um in einem Regressverfahren Praxisbesonderheiten nachweisen zu können, müssen Sie feststellen, wie viele Patienten Sie mit einem bestimmten Krankheitsbild behandelt haben und wie viele Ihre Kollegen. Die KV Nordrhein unterstützt Sie dabei mit einer Morbiditätsstatistik. Die Statistik zeigt den durchschnittlichen Anteil der Diagnosen von Patienten, die in den Praxen Ihrer Fachgruppe behandelt wurden.