20. Juni

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Gedenk- und Feiertage

Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Weltweit befinden sich mehr als 50 Millionen Menschen auf der Flucht. Zwei Drittel dieser Menschen sind Binnenvertriebene. Rund 30 Prozent gelten als Flüchtlinge und fliehen meist aus Entwicklungsländern in ein Nachbarland.

Flucht und Vertreibung bedeuten unermessliches Leid für die Betroffenen. Dies wird uns in besonderer Weise durch die Flüchtlinge vor Augen geführt, die täglich in Europa Schutz und Frieden suchen.

Flucht und Vertreibung sind auch ein Teil unserer eigenen Geschichte. Millionen Deutsche mussten im 20. Jahrhundert aufgrund von Flucht, Vertreibung, Zwangsumsiedlung und Deportation ihre angestammte Heimat verlassen. Hunderttausende Menschen kamen dabei ums Leben, wurden körperlich und seelisch verletzt oder verloren ihr Hab und Gut; gewachsene Kulturräume wurden zerstört. Die historische Aufarbeitung dieser Ereignisse und das Gedenken an die Opfer werden von der Bundesregierung nachhaltig unterstützt.

Vor diesem Hintergrund wird auf Grundlage eines Beschlusses des Bundeskabinetts vom 27. August 2014 seit dem Jahr 2015 jährlich am 20. Juni der "Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung" begangen und der Opfer von Flucht und Vertreibung weltweit sowie insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht. Der Gedenktag veranschaulicht, dass der Wille und die Kraft zu Versöhnung und Neuanfang sowie gesellschaftlicher Zusammenhalt das Fundament bilden, auf dem Deutschland heute Menschen aus 190 Nationen eine Heimat bietet. Der eingeschlagene Weg der Aussöhnung mit unseren europäischen Nachbarn und der Einigung Europas wird fortgesetzt, um als verlässliche Partner gemeinsam Frieden und Freiheit zu wahren.

Am 20. Juni werden bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, vollmast beflaggt.