Presse und Aktuelles

Beitragsanpassung

Hier finden Sie aktuelle Informa­tionen zur Beitrags­an­passung auf 18,36 Euro pro Monat, über die das Bundes­ver­fassungs­gericht am 20. Juli 2021 ent­schieden hat. Dieser Bereich wird fort­laufend aktualisiert.

Unter­nehmen und Institu­tionen sowie Ein­rich­tungen des Gemein­wohls können mit­hilfe des Beitrags­rechners un­ver­bind­lich die Höhe der monat­lichen Rund­funk­beiträge er­mitteln.

Beitragsservice beginnt mit Erhebung des Rundfunkbeitrags in neuer Höhe

August 2021

Das Bun­des­ver­fassungs­ge­richt hat mit Be­schluss vom 20. Juli 2021 ent­schieden, dass die Höhe des Rund­funk­bei­trags auf 18,36 Euro pro Monat an­ge­passt wird. Nun setzt der Bei­trags­service die Ent­scheidung des Ge­richts in die Tat um. Der Rundfunkbeitrag wird erst­mals für den Monat Au­gust 2021 erhoben. Der Bei­trags­service be­ginnt ab En­de Au­gust mit dem Ein­zug.

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Häufige Fragen zur Beitragsanpassung

August 2021

Das Bun­des­ver­fassungs­ge­richt hat in seinem Be­schluss vom 20. Juli 2021 an­ge­ordnet, dass der Rund­funk­bei­trag auf 18,36 Euro pro Monat er­höht wird. Hier finden Sie Ant­worten auf die häufigsten Fragen zur Bei­trags­an­passung.

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Bundesverfassungsgericht beschließt Beitragsanpassung auf 18,36 Euro

August 2021

Das Bun­des­ver­fassungs­ge­richt hat in seinem Be­schluss vom 20. Juli 2021 fest­ge­stellt, dass das Land Sachsen-An­halt mit seiner Ab­sage der Land­tags­ab­stimmung zum 1. Medien­änderungs­staats­vertrag im Dezember 2020 die Rund­funk­freiheit ver­letzt hat. Die Ver­fassungs­richter haben nun an­ge­ordnet, dass der Rund­funk­bei­trag ab 20. Juli 2021 auf 18,36 Euro erhöht wird. Der Beitrags­service be­reitet die Um­setzung des Be­schlusses vor.

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Keine Anpassung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel

Dezember 2020

Der Run­dfunk­bei­trag be­trägt auch im neuen Jahr zunächst 17,50 Euro pro Wohnung und Monat. Der 1. Medien­änderungs­staats­ver­trag, der eine An­passung des Rund­funk­bei­trags zum Jahres­wechsel vor­ge­sehen hatte, tritt nicht zum 1. Januar 2021 in Kraft. Alle der­zeitigen Re­gelungen zum Rund­funk­bei­trag be­halten bis auf Weiteres ihre Gül­tig­keit.

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Ratifizierung des 1. Medienänderungsstaatsvertrags vorerst gestoppt

Dezember 2020

Am 8. Dezember 2020 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt entschieden, die geplante Landtagsabstimmung zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag – und damit zur Anpassung des Rundfunkbeitrags – abzusagen. Da der Staatsvertrag jedoch von allen 16 Landesparlamenten bestätigt werden muss, kann er voraussichtlich nicht wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Alle derzeitigen Regelungen zum Rundfunkbeitrag behalten damit ihre Gültigkeit.

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