Liquiditätshilfen für Unternehmen

Liquiditätshilfen für Unternehmen

Mit Überbrückungskrediten (COVID-19-Kredite) wurden betroffene Unternehmen unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt. Die Frist für Kreditgesuche ist am 31. Juli 2020 abgelaufen.

Weiterführende Informationen https://covid19.easygov.swiss/

Unterstützungsmassnahmen für Startups

Der Bundesrat beschloss am 22. April 2020, Startups in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus mit Bürgschaften zu unterstützen. Die Frist für Bürgschaftsgesuche ist am 31. August 2020 abgelaufen. Bei Fragen zu Ihrem bestehenden Bürgschaftsgesuch wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Bürgschaftsorganisation.

 

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 04.11.2020

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https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus/liquiditaetshilfen.html