Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Pflegereform

Die umfassende Pflegereform bringt Verbesserungen für den Pflegeberuf, die Pflegeausbildung sowie für Betroffene und deren pflegende Angehörige (inkl. 24-Stunden-Betreuung).

Die Pflege und Betreuung von Menschen stellt eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft dar. Mit den 18 Maßnahmen des zweiten Teils der Pflegereform werden die Rahmenbedingungen für jene, die Pflege leisten, verbessert.

Die insgesamt 20 Maßnahmen des ersten Teils der Pflegereform umfassen ein Volumen von 1 Milliarde Euro bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode und enthalten Maßnahmen wie zum Beispiel einen monatlichen Gehaltsbonus für jede:n Mitarbeiter:in. Für Auszubildende gibt es zumindest 600 Euro pro Monat bzw. pro Praktikumsmonat. Umsteiger:innen und  Wiedereinsteiger:innen erhalten unter gewissen Bedingungen 1.400 Euro monatlich. Pflegende Angehörige erhalten 1.500 Euro ab dem Jahr 2023, wenn sie einen schwer Pflegebedürftigen unterstützen und selbst- oder weiterversichert sind. Auch der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz wird bei Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag erweitert. Auch bei der Ausbildung, den Kompetenzen und bei der Zuwanderung werden viele Maßnahmen umgesetzt.

Pflegereform Teil II – Die 18 Maßnahmen im Überblick

24-Stunden-Betreuung

  1. Erhöhung der Förderung 
    Die Förderung für 24-Stunden-Betreuung wird bei Beschäftigung von zwei selbständige Personenbetreuer:innen schnellstmöglich, spätestens ab 1. September 2023, von 640 € auf 800 € angehoben (bzw. von 1280 € auf 1.600 € bei zwei unselbstständigen Betreuungspersonen). Der Bund übernimmt für 2023 die Finanzierung der Gesamtkosten der Erhöhung und stellt dafür 23 Mio. € bereit. Ab 2024 soll eine Übernahme in die Regelfinanzierung erfolgen. Dabei übernimmt der Bund 60% der Finanzierungskosten, während 40% auf die Länder entfallen.
  2. Hausbesuche
    Um Sicherheit und Qualität der Betreuung zu Hause zu gewährleisten, werden künftig die Hausbesuche durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal auf bis zu vier Besuche im Jahr ausgeweitet. Dadurch soll in der 24-Stunden-Betreuung eine laufende Begleitung durch qualifiziertes Personal sichergestellt werden.
  3. Teilbarkeit 
    Selbstständige 24-Stunden-Betreuer:innen dürfen künftig bis zu drei Personen in einem privaten Haushalt betreuen. Die zu betreuenden Personen müssen dafür in keinem Familien- bzw. Verwandtschaftsverhältnis stehen. Die Teilbarkeit der 24-Stunden-Betreuung eröffnet neue Möglichkeiten der Betreuung im gemeinsamen Wohnen.
  4. Ausbau Beratungszentren
    Das Sozialministerium fördert aktuell Beratungsstellen für 24-Stunden-Betreuer:innen an drei Standorten in Wien, Linz und Graz. Dieses Angebot soll zukünftig in ganz Österreich zur Verfügung stehen, um Austausch und Information noch leichter zugänglich zu machen.
  5. Supervision & E-Learning
    24-Stunden-Betreuer:innen sollen künftig nicht nur kostenlose Supervisionsangebote, sondern auch multilinguale e-learning Angebote in Anspruch nehmen können. Dies soll dazu beitragen, die Qualität der Betreuung zu sichern und zu verbessern.
  6. Transparenz bei der Abrechnung 
    Für die Abwicklung der Abrechnungen kann die Agentur eine Gebühr verrechnen. Es soll sichergestellt werden, dass die Abrechnung für Betreute und Betreuer:innen nachvollziehbar ist. Um mehr Transparenz durch Agenturen sicherzustellen, sollen künftig neue Vorgaben normiert werden, damit die Abrechnung für Betreute und Betreuer:innen nachvollziehbar ist.  

Gesundheits- und Krankenpflegeberufe

  1. Erst- und Weiterverordnung von Medizinprodukten (DGKP)
    Pflegepersonen bilden die Schnittstelle zwischen Patient:innen und dem/der behandelnden Arzt/Ärztin. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen können künftig Medizinprodukte wie z.B. Inkontinenzbedarf nicht nur selbstständig weiterverordnen, sondern im Sinne einer verbesserten und praxisrelevanten Patient:innenversorgung auch erstmalig selbst verordnen.
  2. Nostrifikationserleichterungen 
    Im Zuge der Gleichwertigkeitsprüfung von im Ausland erworbenen Pflegeausbildungen (PA, PFA) wird künftig die Gesamtqualifikation und die Berufserfahrung beurteilt und nicht mehr auf einen 1:1-Vergleich der Fächer im jeweiligen Stundenausmaß fokussieren. Ergänzungsausbildungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen sollen zielgerichtet  auf die für die Ausübung des Tätigkeitsbereichs erforderlichen Inhalte und Kompetenzen fokussieren. Damit ermöglichen wir im Ausland ausgebildeten, qualifizierten Pflegekräften den schnelleren Berufseinstieg in Österreich.
  3. Erleichterung für Pflegeassistenz
    Im Ausland ausgebildete Pfegeassistent:innen (PA) dürfen unter Anleitung und Aufsicht künftig auch während des Nostrifikationsprozesses als Pflegeassistent:innen arbeiten. Die pflegerische Tätigkeit ist bis zur Absolvierung der Ausgleichsmaßnahmen auf zwei Jahre befristet. Damit ermöglichen wir im Ausland ausgebildeten Pflegeassistent:innen eine  rascheren Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
  4. UBV-Anerkennung für Zivildiener
    Zivildienstleistende sollen die berufsrechtliche Befugnis zur Durchführung von unterstützenden Tätigkeiten bei der Basisversorgung, durch Absolvierung des Moduls Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV), erlangen können. Damit können sie im Rahmen des Zivildienstes auch in der niederschwelligen Basisversorgung eingesetzt werden und dort wertvolle Unterstützung leisten. 
  5. Verlängerung Aufschulungen PFA zur DGKP
    Der Zugang von Berufsangehörigen der Pflegeassistenzberufe (PFA) zur verkürzten Diplomausbildung wird erleichtert, in dem die Voraussetzung einer zweijährigen Berufserfahrung entfällt. Selbstverständlich steht PFAs derzeit und auch in Zukunft  zusätzlich die Absolvierung von zielgruppenspezifischen FH-Bachelorstudiengängen in der Gesundheits- und Krankenpflege offen, die von den Fachhochschulen bereits angeboten werden. Damit sollen die Durchlässigkeit und der Zugang zu weiterführenden Qualifikationen im Gesundheits- und Pflegebereich verbessert werden.
  6. GuKG-Novelle – Nachgraduierung
    Gleichzeitig soll es diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (DGKPs), die an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen ausgebildet wurden, erleichtert werden, den FH-Bachelorgrad an Fachhochschulen zu erlangen. Die Anrechnungsmöglichkeiten auf die Bachelor-Ausbildung an Fachhochschulen sollen erweitert werden. Damit steht den DGKPs in weiterer Folge der Zugang zum Masterstudium offen. Diese Maßnahme unterstützt die Akademisierung der Ausbildung im gehobenen Dienst.

Pflegende Angehörige

  1. Angehörigenbonus
    Personen, die nahe Angehörige pflegen, haben im Jahr 2023 automatisch Anspruch auf 750 Euro – und ab 2024 auf 1.500 Euro Angehörigenbonus, wenn sie sich aufgrund der Pflege in der Pensionsversicherung selbst- bzw. weiterversichert haben. Den Bonus erhalten auf Antrag bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen auch andere Angehörige mit geringem Einkommen, beispielsweise Pensionistinnen und Pensionisten. Bezugsberechtigte müssen künftig nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit der pflegebedürftigen Person wohnen. Insgesamt profitieren 80.000 Angehörige von der am 1. Juli startenden Regelung.
  2. Pflege-/Familienhospizkarenz für Selbstständige
    Die Pflege-/Familienhospizkarenz gibt Menschen die Möglichkeit, sich für die Pflege oder Begleitung sterbender Angehöriger oder schwersterkrankter Kinder vorübergehend karenzieren zu lassen und berechtigt für den Bezug von Pflegekarenzgeld. Für Arbeitnehmer:innen besteht bereits Rechtsanspruch auf Pflege-/Familienhospizkarenz. Es soll ein Modell entwickelt werden, damit sich künftig auch Selbstständige vorübergehend karenzieren lassen und Pflegekarenzgeld erhalten können.
  3. Rechtsanspruch auf Begleitung bei Kinderreha
    Nicht nur Erwachsene müssen nach einer schweren Krankheit wieder fit für den Alltag werden. Auch Kinder brauchen nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall oft rehabilitative Unterstützung. Die Beratung und Begleitung von Eltern und Bezugspersonen unterstützt den Therapieerfolg. Mit dem Rechtsanspruch auf Pflegekarenz von insgesamt vier Wochen inklusive Bezug von Pflegekarenzgeld können Eltern bzw. Bezugspersonen einfacher in die Rehabilitation miteinbezogen werden. Dadurch können die Rehabilitationsziele der Kinder meist schneller erreicht werden. 
  4. Pflegegeldeinstufung durch Pflegekräfte
    Viele Menschen brauchen aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung über längere Zeit Pflege oder Betreuung. Damit Pflegebedürftige und deren Angehörige sich die richtigen Angebote leisten können, gibt es österreichweit finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld. Der Einsatz von Pflegekräften bei der Pflegegeldbegutachtung im Rahmen von Erhöhungsanträgen haben sich bewährt. Für eine Erstbegutachtung besucht üblicherweise eine Ärztin oder ein Arzt die pflegebedürftige Person zu Hause. Künftig kann diese Aufgabe auch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal übernehmen.
  5. Ausweitung der Angehörigengespräche
    Eine Angehörige oder einen Angehörigen zu pflegen, ist psychisch sehr belastend. Oft kommt es zu Stress und Überforderung oder Angst und Sorge darüber, was die Zukunft bringen wird. Im Angehörigengespräch erhält man niederschwellige Aufklärung und Hilfe zur Situationsbewältigung.  Künftig erfolgt eine Ausweitung des kostenlosen Angehörigengesprächs von fünf Gesprächs­termine auf bis zu 10 Einheiten.
  6. Unterstützung von Young Carers
    Um Young Carers besser zu erreichen und auf bestehende Unterstützungs- und Informationsangebote, wie die “YoungCarers Austria App”, aufmerksam zu machen, wird eine breite  Infokampagne unter Beteiligung aller wichtigen Stakeholder ausgerollt. Damit  soll die Sichtbarkeit von Young Carers erhöht werden und Erwachsene (Pädagog:innen, Hausärzt:innnen etc.) für die Situation dieser Kinder  sensibilisiert werden.

Pflegereform Teil I – Die 20 Maßnahmen im Überblick

Icon Ausbildung in der Pflege

Ausbildung in der Pflege

Die Pflegereform führt zu Verbesserungen in der Pflegeausbildung.

Icon Arbeit in der Pflege

Arbeit in der Pflege

Die Pflegereform soll für in Pflegeberufen tätige Menschen Verbesserungen bringen.

Icon Betroffene in der Pflege

Betroffene und Angehörige in der Pflege

Im Rahmen des 24-Stunden-Betreuungs-Förderungsmodells wurden die Förderungsbeträge mit 1. Jänner 2023 erhöht.

Pflege-Entwicklungs-Kommission

Bund, Länder, Gemeinden und Städte haben sich zu einer Pflege-Entwicklungs-Kommission bekannt

Logo: Next Generation EU
Logo: NextGenerationEU
Foto:  © Europäische Union
Letzte Aktualisierung: 16. Jänner 2024