Bestimmte Begriffe auf öffentlichen, insbesondere politischen Veranstaltungen zu sagen ist in Deutschland verboten – sie fallen unter Paragraf 86 des Strafgesetzbuchs: "Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen". Allerdings wird jemand, der NS-Parolen von sich gibt, meist nur belangt, wenn er wortgleich zitiert. Leichte Abwandlungen, und sei nur ein Wort ausgetauscht, schützen häufig vor Strafverfolgung.

Wer Björn Höcke genau zuhört, kann zahlreiche Bezüge zur Sprache des Nationalsozialismus erkennen. Wir haben Dutzende seiner Reden gehört, seiner Interviews und Texte gelesen. Dies ist eine Auswahl von Beispielen seiner Rhetorik.